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   BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2462/07   

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https://dejure.org/2008,5234
BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2462/07 (https://dejure.org/2008,5234)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.2008 - 2 BvR 2462/07 (https://dejure.org/2008,5234)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07 (https://dejure.org/2008,5234)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur Schaffung eines Restitutionsanspruchs für Betroffene der sog Boden- und Industriereform in der Sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949 - Besserstellung von nach dem VermG bzw dem StrRehaG ...

  • Wolters Kluwer

    Ableitung einer Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland aus dem Völkerrecht zur Restitution der von der Bodenreform oder der Industriereform Betroffenen; Vorliegen von rehabilitierungswürdigen Maßnahmen politischer Verfolgung; Vorliegen gesetzgeberischen ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 25; ; GG Art. 143 Abs. 3; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses hinsichtlich der Enteignungen der sog. Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 502
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00

    Bodenreform III

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2462/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland keiner aus dem Völkerrecht abgeleiteten Pflicht zur Restitution der von der Boden- oder Industriereform Betroffenen unterliegt (vgl. BVerfGE 112, 1 ).

    Die verfassungsrechtliche Pflicht, das Völkerrecht zu respektieren, beinhaltet keine höheren Anforderungen als Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 112, 1 ).

  • BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 2164/98

    Keine Grundsatzentscheidung zur Belastung von Familien durch indirekte Steuern

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2462/07
    Hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, die nach Ansicht des Beschwerdeführers verfassungswidrig ist, weil sie beispielsweise nur bestimmte Personenkreise begünstigt, so ist die Verfassungsbeschwerde allein gegen diese gesetzliche Vorschrift zulässig (vgl. BVerfGE 29, 268 ; 56, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 23. August 1999 - 1 BvR 2164/98 -, NJW 1999, S. 3478 ).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2462/07
    Hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, die nach Ansicht des Beschwerdeführers verfassungswidrig ist, weil sie beispielsweise nur bestimmte Personenkreise begünstigt, so ist die Verfassungsbeschwerde allein gegen diese gesetzliche Vorschrift zulässig (vgl. BVerfGE 29, 268 ; 56, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 23. August 1999 - 1 BvR 2164/98 -, NJW 1999, S. 3478 ).
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 690/70

    Verfassungsmäßigkeit der Festlegung des zur Nachentrichtung von

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2462/07
    Hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, die nach Ansicht des Beschwerdeführers verfassungswidrig ist, weil sie beispielsweise nur bestimmte Personenkreise begünstigt, so ist die Verfassungsbeschwerde allein gegen diese gesetzliche Vorschrift zulässig (vgl. BVerfGE 29, 268 ; 56, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 23. August 1999 - 1 BvR 2164/98 -, NJW 1999, S. 3478 ).
  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2462/07
    Außerdem ist es verfassungskonform, dass den Opfern rassischer, politischer, religiöser oder weltanschaulicher Verfolgung während der nationalsozialistischen Herrschaft - anders als den Opfern der Boden- und Industriereform - ein Restitutionsanspruch nach dem Vermögensgesetz (Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen, als fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik übergeleitet zum 3. Oktober 1990, neu gefasst am 9. Februar 2005, BGBl. I S. 205) zusteht (vgl. BVerfGE 94, 12 ).
  • VerfGH Thüringen, 01.06.2011 - VerfGH 43/08

    Unterlassen einer Rehabilitierungsgesetzgebung aufgrund von Maßnahmen der Boden-

    Der Bundesgesetzgeber hat den ihm zukommenden Gesetzgebungsauftrag abschließend in Anspruch genommen (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, BT-Drs 12/4887, S. 29; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07 - zitiert nach juris; Sächsischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 136-IV-08 u.a. - S. 10 des amtlichen Umdrucks; Sächsischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 39-IV-09 - zitiert nach juris, Rdnr. 28).

    Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgeführt hat, ist der Rehabilitierungsausschluss im Hinblick auf die Boden- und Industriereform auch verfassungskonform, weil die Sowjetunion bei den Verhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands nach der maßgeblichen Einschätzung der Bundesregierung darauf bestanden habe, dass die Rechtmäßigkeit dieser Reform nicht revidiert werde, und der Gesetzgeber dies nachvollziehbar als Rehabilitierungshindernis habe auffassen dürfen (BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2008 - 2 BvR 2338/07, 2 BvR 208/08 u.a. - BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07 - zitiert nach juris).

    VerfGH 43/08 17 dem allgemeinen Völkerrecht herzuleitenden Maßgaben zur Behandlung der auch hier in Rede stehenden Enteignungen befasst und eine Rechtsverletzung verneint (BVerfG, Beschluss vom 18. April 1996 - 1 BvR 1452, 1459/90 und 2031/94 - BVerfGE 94, 12 [46 ff.]; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 955/00, 1038/01 - BVerfGE 112, 1 [24 ff., 28 ff.]; BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07 - zitiert nach juris).

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 14-IV-09
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits ausführlich mit den in erster Linie aus der Haager Landkriegsordnung, dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge und dem allgemeinen Völkerrecht herzuleitenden Maßgaben zur Behandlung der fraglichen Enteignungen befasst und eine Rechtsverletzung insoweit verneint (vgl. BVerfGE 112, 1 [24 ff.]; 94, 12 [46 ff.]; zuletzt Kammerbeschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07).

    Die ihm insoweit zukommende Kompetenz hat der Bundesgesetzgeber abschließend in Anspruch genommen (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, BT-Drs. 12/4887, S. 29; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07).

  • VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 39-IV-09

    Wiedergutmachung politischer Gewaltmaßnahmen als Staatspflicht; Rechtsverletzung

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits ausführlich mit den in erster Linie aus der Haager Landkriegsordnung, dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge und dem allgemeinen Völkerrecht herzuleitenden Maßgaben zur Behandlung der fraglichen Enteignungen befasst und eine Rechtsverletzung insoweit verneint (vgl. BVerfGE 112, 1 [24 ff.]; 94, 12 [46 ff.]; zuletzt Kammerbeschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07).

    Die ihm insoweit zukommende Kompetenz hat der Bundesgesetzgeber abschließend in Anspruch genommen (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, BT-Drs. 12/4887, S. 29; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07).

  • VerfGH Sachsen, 26.02.2009 - 136-IV-08
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits ausführlich mit den in erster Linie aus der Haager Landkriegsordnung, dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge und dem allgemeinen Völkerrecht herzuleitenden Maßgaben zur Behandlung der fraglichen Enteignungen befasst und eine Rechtsverletzung insoweit verneint (vgl. BVerfGE 112, 1 [24 ff.]; 94, 12 [46 ff.]; zuletzt Kammerbeschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07).

    Die ihm insoweit zukommende Kompetenz hat der Bundesgesetzgeber abschließend in Anspruch genommen (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, BT-Drs. 12/4887, S. 29; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07).

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